Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber von ATAV ist die Fa. Airport Transfer Agency ATAV e.U., Weinberggasse 8/1A, 1190 Wien;
(Näheres ist im Impressum unter www.ATAV.at ausgeführt), in den hier nachfolgend
aufgeführten Geschäftsbedingungen vereinfacht ATAV genannt. ATAV stellt mit der Webseite:
www.ATAV.at ein Portal zur Online Buchung von Transferfahrten mit Mietwagen/Taxen zur
Verfügung. Dazu stehen Eingabe- und Angebotsausgabefunktionen, mit den entsprechenden
Erklärungen, zur Preisermittlung und anschließenden Transferbuchung bereit. Die Anwendung
der Funktionen steht ausschließlich im Internet zur Verfügung, wozu der Anwender auf seine
Kosten einen Internetanschluss betreibt. Für Funktionen von Internetverbindungen oder
Störungen der Webseite übernimmt ATAV keine Haftung.

 

1.Angebotsannahme

Voraussetzung für ein verbindliches Transferangebot durch ATAV ist eine korrekte und
vollständige Adressangabe mit richtiger PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sowie zur
Auftragsausführung relevante Informationen. Das errechnete Transferangebot, wird durch den
Anwender/Fahrgast direkt durch Absendung der Buchung und Akzeptierung dieser AGB
angenommen und gilt als Auftrag. Dieser Auftrag gilt von ATAV als angenommen, wenn die
Annahme schriftlich, per E-Mail oder FAX innerhalb 6 Stunden bestätigt wird. An diesen
bestätigten Auftrag hält sich ATAV bis zur Leistungserbringung, längstens 3 Monate ab Datum
der Beauftragung gebunden, sofern zwischenzeitlich keine Auftrags-/Preisänderungen oder
Umstände zur Auftragsausführung eingetreten sind, die nicht ausdrücklich schriftlich bestellt
oder mitgeteilt und durch ATAV bestätigt wurden. Die Anfahrt von mehreren Adressen oder
Umwege für Erledigungen und Zwischenstopps, sind bei Bestellung anzugeben und erhöhen
den Fahrpreis zeit- und streckendingt. Alle Preisangaben in Angebote und Aufträge enthalten
die jeweils gültige Mehrwertsteuer von zurzeit 10%, für in Österreich auszuführende Fahrten.
Für Fahrtenbuchungen die nicht in Österreich ausgeführt werden sollen, werden ebenfalls 10%
Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen.

 

2.Auftragsstornierung und Auftragsänderungen

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 2 Stunden vor dem gebuchten Leistungszeitpunkt
kostenfrei stornieren oder Auftragsinhalte ändern. Stornierungen oder Änderungen bis 30 Minuten vor dem gebuchten Leistungszeitpunkt verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung
einer Storno-/Änderungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Fahrpreises. Danach beträgt
die Storno-/Änderungsgebühr 100% des vereinbarten Fahrpreises. Dies gilt auch bei
Flugdatenänderungen oder Änderungen, die wegen falscher Bestellangaben erforderlich
werden. Stornierungen oder Änderungen müssen schriftlich (E-Mail) erfolgen und werden
von ATAV bestätigt. Das Nichterscheinen des Auftraggebers an vereinbarten Adressen
oder verabredeten Flughafentreffpunkten, bzw. eine nicht angetretene Fahrt auch in Folge
fehlender vereinbarter Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber wird mit 100% des
vereinbarten Fahrpreises als Stornogebühr, plus der angefallenen Wartezeit berechnet.

 

3.Fahrpreiszahlung und sonstige Abrechnung von Forderungen von ATAV

Skontobarpreis:
Der vereinbarte Fahrpreis ist, als „Skontobarpreis“ ermäßigt und nach abgeschlossener
Leistungserbringung, an ATAV oder dessen Beauftragte, gegen Quittung sofort fällig und
in bar zahlbar.

Rechnungen:
Jede Rechnung trägt, zur Feststellung des geschäftlichen Zusammenhanges, die entsprechende
Auftrags- bzw. Buchungsnummer. Der Versand der Rechnung erfolgt ausschließlich per PDF-
Anhang an E-Mails. Für verlangte Rechnungsnachsendung auf dem Postweg, berechnet
ATAV eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von 1,00 € je Rechnungsversand. Zu
Zahlungsüberweisungen gibt ATAV auf Rechnungen die entsprechenden Bankdaten an.
Zahlungen an die angegebenen Kontodaten müssen spesen- und gebührenfrei erfolgen. Dies gilt
insbesondere für Überweisungen aus dem Ausland.

 

4.Wartezeiten, Flughafenabholung, Gepäck, Schadenersatz, Schadenersatzansprüche, Auftragsentbindung

Wartezeiten:
Wartezeiten sind bis zu einer Dauer von 15 Minuten ab vereinbarter Bestellzeit bis zur
tatsächlichen Abfahrtzeit im Fahrpreis enthalten. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es ATAV
oder dessen Beauftragten vorbehalten einen Aufschlag auf den Fahrpreis in Höhe von 8,00 €
(inkl. 10% MwSt.) für jede angefangenen 15 Minuten zu erheben. Dies gilt auch bei
Fahrtunterbrechungen, die durch den Auftraggeber während der Fahrt verlangt wurden.
Ausgenommen sind Flughafenabholungen, wenn die Wartezeit 45 Minuten ab angezeigter
Landung nicht übersteigt. Danach sind auch hier Wartezeiten mit 8,00 € (inkl. 10%
MwSt.) je angefangene 15 Minuten durch den Auftraggeber zahlbar und gelten hier, ohne
weiteren schriftlichen Auftragsbestandteil als vereinbart.

Flughafenabholungen:
Zur Festsetzung des Abholzeitpunktes ab Flughafen gilt nur die Angabe der planmäßigen
Ankunftszeit mit entsprechender Flugnummer. Planmäßige Flugankunftszeiten sind wegen
genereller Abweichungen nur vordisponiert.

„Flughafenabholungen“:
Der Fahrgast/Auftraggeber begibt sich schnellstmöglich, wenn nichts anderes Mündlich/Schriftlich oder Telefonisch vereinbart zum Airport Informationsschalter und hält Ausschau nach dem beauftragten Fahrer der ein Namensschild in Din A4 mit dem Namen des Bestellers/Auftraggebers in Händen hält, und der den Besteller/Auftraggeber zum Fahrzeug geleitet. Durch abweichende Fluglandezeiten kann es bei
Flughafenabholungen zu Wartezeiten kommen. In diesen Fällen steht dem Besteller/Fahrgast
keine Minderung zu. Flugverspätungen oder Verzögerungen ab Landung, die zur Verspätung
der Abfahrt von mehr als 60 min führen, berechtigen ATAV zur ersatzlosen
Stornierung des Auftrages, wenn durch die Verspätung kein freies Fahrzeug disponierbar ist.

Serviceabholung ab Flughafen:
Der Buchungsumfang einer Flughafenabholung mit
Namensschild ist ohne Mehrkosten bis zu einer Wartezeit von 45 Minuten ab Anzeige „Landung“
des Fluges.
Wartezeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Anzeige „Landung“ . Die
Kosten für jede weitere 15 Min. betragen 8,00 € (inkl. 10% MwSt.).
Der beauftragte Fahrer wird den Fahrgast ab dem jeweiligen
Treffpunkt nach der Gepäckausgabe mit Namensschild empfangen und mit Gepäck zum Fahrzeug
begleiten. Die Aufschrift des Namens wird vom Beauftragtem Fahrer eingetragen.
Wartezeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Anzeige „Landung“ .

Gepäckbeförderung:
Gepäck von Fahrgästen wird nur in den entsprechenden Stauräumen von Fahrzeugen befördert.
Die jeweiligen Fahrer gehen dabei mit Sorgfalt vor. Für eventuelle Beschädigungen oder
Verlust an Gepäck oder Inhalt übernimmt ATAV oder dessen Beauftragte keine Haftung.
Auf wertvolle Gegenstände achtet der Fahrgast selbst.

Verspätungen:
Jeweilige Bestellzeiten im Rahmen eines bestätigten Angebotes gelten als verbindlich.
ATAV oder dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Verspätungen durch
Verkehrsbehinderungen, Unwetter oder Unfälle, die vor oder während des beauftragten
Transfers eintreten. Im Übrigen bleibt ein Schadenersatz in der Höhe begrenzt, der für einen
Ersatztransport zum vereinbarten Zielort mit gleichem Verkehrsträger aufzuwenden wäre, der
für die Reststrecke in Anspruch genommen werden muss und über dem Fahrpreis liegt, der mit
ATAV vereinbart wurde.

Verkehrsbehinderungen:
Verkehrsbehinderungen, die eine Auftragsausführung unmöglich machen (insbesondere in
Folge von Unwetter), berechtigen ATAV zur Auftragsentbindung ohne Verpflichtung zur
Ersatzleistung. Dies gilt auch bei Fahrten in Wintersportgebiete, die trotz vorhandener
witterungsgerechter Fahrzeugausstattung nicht erreichbar sind. Verkehrsbehinderungen die
Umfahrungen mit Mehraufwand an Zeit und Wegstrecke erforderlich machen, sind durch den
Auftraggeber zu erstatten.

Fahrzeugkategorie:
Steht die vom Fahrgast gewählte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung, steht es ATAV
oder dessen Beauftragten frei ein Fahrzeug einer anderen Kategorie einzusetzen. Dabei werden
Fahrzeuge günstigerer Kategorie, ohne vorheriger Absprache zum Einsatz vorgesehen und ohne Preisabschlag in Rechnung gestellt. Für Fahrzeuge höherwertiger
Kategorie wird kein Preisaufschlag erhoben. Eine Minderung oder Schadenersatz steht
dem Besteller nicht zu.

 

5.Andere Vereinbarungen – Wirksamkeit - Gerichtsstand

Vereinbarungen, die den hier genannten Geschäftsbedingungen entgegenstehen, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch ATAV. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, die evtl. diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Auftragsänderungen,
Stornierungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Sie können per Brief oder PDF-Dokument als Anhang von E-Mails erfolgen.
Wirksamkeit
Sollte eine Regelung des entstandenen Rechtsgeschäftes oder eine Regelung dieser
Geschäftsbedingungen in Teilen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon
unberührt.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und ATAV gilt österreichisches Recht. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ATAV und seinem Kunden gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Zuständige Interessensvertretung: Wirtschaftskammer Wien

 

 

 

 

 

/p/p